Sanieren statt schließen! – BMWSB-Bundesprogramm ‚Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur‘
„Sport- und Begegnungsstätte spielen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in Kommunen und in den Nachbarschaften eine wichtige Rolle. Vielerorts gibt es jedoch seit Jahren bei kommunalen Einrichtungen wie Sportstätten und Schwimmbädern einen massiven Sanierungsstau. Mühlacker kann die notwendigen Sanierungsmaßnahmen, die an über einem Dutzend Sport- und Begegnungsstätte anstehen, nicht aus eigener Kraft durchführen“, so der Fraktionsvorsitzende Jürgen Metzger.
„Mit dem Bundesprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen kann Mühlacker wichtige Projekte im Sinne einer nachhaltigen und sozialen Stadtentwicklung angehen. Vor allem unsere Sportstätten sind Orte, wo Gemeinschaft und Werte gelebt werden. Wenn sich unsere Kinder und Vereine in maroden Turnhallen aufhalten oder diese schließen müssen, fehlt ein wichtiger Ort der Begegnung, des Austauschs und der Gesundheitsförderung“, ergänzt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Paul Renner.
Aus Sicht der SPD soll die Stadtverwaltung prüfen, welche kommunalen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (u.a. Sport- und Schwimmhallen, Jugendclubs, Begegnungsstätten, Bibliotheken) in Mühlacker sich zur Antragstellung eignen, notwendige Schritte und Maßnahmen ergreifen, um die Abgabefrist der Projektskizze(n) zu gewährleisten und den Gemeinderat in seiner Sitzung am 27. September 2022 darüber informieren.
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert. Die Bundesmittel in Höhe von 476 Millionen Euro sind erstmals im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) veranschlagt.
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 30. September 2022 einreichen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei Kommunen in Haushaltsnotlage 75 Prozent – dies wäre unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage eine hilfreiche Möglichkeit für Mühlacker. Link zu weiterführenden Informationen: https://www.bbsr.bund.de/sjk2022.